Vom heimischen Funken zur internationalen Leitlinie

Mit den Würzburger Normen hatte 1881 die deutschen DÜVe das Prinzip, das technische Überwachung bereits bei Planung und Konstruktion eines Kessels einsetzen sollte, ins Gesetz eingebracht – heute gilt dieses Prinzip der Überwachung ab Baubeginn als Selbstverständlichkeit.

Seit 1900 waren also auch die Ingenieure des DÜV zu Siegen für Nichtvereinsmitglieder zuständig, im Kostengesetz von 1905 waren ihre Aufgaben auf unterschiedlichste Prüfaufgaben ausgeweitet und von nun an staatlich vorgeschrieben.

Der Einzug dieser „staatsentlastenden Tätigkeiten“ in die Gewerbeordnung stellte eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die nunmehr „technischen“ Überwachungsvereine, also TÜV, dar: Ein Alleinstellungsmerkmal mit viel Verantwortung, das die Vereine mit höchsten Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen bestmöglich auszufüllen suchten. 

Im Laufe des 20. Jahrhunderts kamen stetig weitere Prüfbereiche hinzu – wer eine unabhängige und global als Qualitätssiegel akzeptierte Beurteilung seines Angebots suchte – seien es Anlagen, Produkte oder Leistungen – fand diese beim TÜV. Besonders ab den achtziger Jahren wuchs die Welt rasant zusammen.

Damit änderten sich die Anforderungen an das seit 1938 umstrukturierte und 1969 in RWTÜV umbenannte Unternehmen: Es stand im internationalen Wettbewerb. Vor allem die Konkurrenz auf einem freien europäischen Markt nahm zu und die sinkenden Marktanteile bildeten eine große Herausforderung.